(Rückenproblematik, Migräne, Analfissur) seien gemäss den neuen Verlaufsberichten adäquat kontrolliert und behandelt und somit ohne Auswirkung auf die angestammte Tätigkeit als kaufmännische Angestellte. Den vorliegenden Berichten lasse sich zudem entnehmen, dass die Beschwerdeführerin weiterhin in psychiatrisch-psychotherapeutischer Behandlung stehe und die bereits bekannten Diagnosen (Borderline-Störung, rezidivierende depressive Störung) weiterhin vorliegen würden. Die Anmeldung sei aufgrund einer konkreten Arbeitsplatzproblematik erfolgt. Die Beschwerdeführerin habe sich aufgrund der Arbeitsplatzbedingungen nicht mehr in der Lage gesehen, "die Arbeit aufzusuchen".