VB] 406). Die Beschwerdeführerin macht demgegenüber im Wesentlichen sinngemäss geltend, ihr Gesundheitszustand habe sich derart erheblich verschlechtert, dass sie nicht mehr imstande sei, einer Tätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt nachzugehen. 1.2. Streitig und zu prüfen ist demnach, ob die Beschwerdegegnerin das Rentenerhöhungsgesuch der Beschwerdeführerin vom 17. September 2022 (VB 270) mit Verfügung vom 1. November 2024 (VB 406) zu Recht abgewiesen hat.