2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 1. November 2024 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 5. Dezember 2024 Beschwerde und beantragte sinngemäss die Aufhebung der angefochtenen Verfügung sowie die Anerkennung ihres Anspruchs auf eine ganze Rente, basierend auf einem Invaliditätsgrad von 100 %, oder die Verpflichtung der Beschwerdegegnerin zur -3- Vornahme weiterer Abklärungen und zur Neuverfügung. Zudem ersuchte sie um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege. 2.2. Mit Vernehmlassung vom 19. Dezember 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.