1.2. Am 23. September 2020 stellte die Beschwerdeführerin sinngemäss ein Rentenerhöhungsgesuch. Die infolge Wohnortwechsels der Beschwerdeführerin neu zuständige IV-Stelle des Kantons Luzern aktualisierte daraufhin die medizinischen und beruflichen Akten. Nach Rücksprache mit ihrem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) erhöhte sie die Rente der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 23. September 2022, ausgehend von einem beruflich-erwerblichen Revisionsgrund aufgrund der per 1. Dezember 2020 erfolgten Anstellung der Beschwerdeführerin bei der C._____ AG, mit Wirkung ab dem 1. März 2021 auf eine Dreiviertelsrente.