1. 1.1. Die 1993 geborene Beschwerdeführerin meldete sich am 4. Dezember 2012 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin medizinische und erwerbliche Abklärungen und leistete Kostengutsprache für diverse Frühinterventionsmassnahmen, eine berufliche Abklärung bzw. ein Arbeitstraining sowie für eine erstmalige berufliche Eingliederung, welche die Beschwerdeführerin insofern erfolgreich abschloss, als sie das Handelsdiplom erlangte.