in dessen Bericht vom 14. Juli 2024 [VB 86/6), erscheint für die Frage der Arbeitsfähigkeit des Beschwerdeführers irrelevant. Genauso verhält es sich mit gemäss Angaben des Beschwerdeführers erfolgten mehrmaligen notfallmässigen Vorstellungen im Kantonsspital G._____ (Beschwerde Rz. 15; VB 86/6). Diesbezüglich ist immerhin auf die gutachterliche Feststellung hinzuweisen, wonach der Beschwerdeführer unter Ängsten betreffend seine kardiale Gesundheit leidet (VB 78/41), welche dieses Verhalten zu erklären vermögen.