Wie RAD-Ärztin Dr. med. F._____, Fachärztin für Allgemeine Innere Medizin, in ihrer Stellungnahme vom 28. August 2024 zutreffend ausführte, wird für die Diagnosestellung Angst und depressive Reaktion gemischt vorausgesetzt, dass die Diagnosekriterien sowohl für eine eigenständige depressive Störung (auch leichten Grades) als auch einer eigenständigen höhergradigen Angststörung nicht erreicht werden (VB 88/3; vgl. dazu auch DILLING/FREYBERGER, Taschenführer zur ICD-10-Klassifika- tion psychischer Störungen, 9. Aufl. 2019, S. 176, Diagnostische Kriterien, B.). Rechtsprechungsgemäss kann indes grundsätzlich nur eine schwere psychische Störung invalidisierend im Rechtssinn sein.