_ einig, dass beim Beschwerdeführer die Diagnose Angst und depressive Reaktion gemischt vorliegt und der Beschwerdeführer mittlerweile abstinent von Betäubungsmitteln ist (VB 78/41; 86/6). Wie RAD-Ärztin Dr. med. F._____, Fachärztin für Allgemeine Innere Medizin, in ihrer Stellungnahme vom 28. August 2024