Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Der 1979 geborene, damals als Betriebsmitarbeiter tätig gewesene Beschwerdeführer meldete sich am 6. Februar 2013 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Nach Abklärungen in medizinischer und erwerblicher Hinsicht, Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) und durchgeführtem Vorbescheidverfahren wies die Beschwerdegegnerin einen Anspruch des Beschwerdeführers auf IV-Leistungen mit Verfügung vom 19. November 2013 ab.