beschrieben. Dezidiert seien sämtliche übrigen intra- und extraartikulären Strukturen des rechten Kniegelenks als unauffällig und unverletzt beschrieben worden. Dies sei überdies durch die intraoperativen Befunde (wenn auch sehr rudimentär beschrieben) bestätigt worden (VB 60 S. 8). Weder den Ausführungen von Dr. med. E._____ noch den übrigen medizinischen Akten sind Anhaltspunkte zu entnehmen, welche gegen diese nachvollziehbaren Ausführungen sprechen würden. Mit Hinweis auf entsprechende medizinische Fachliteratur führte Dr. med. B._____ im Weiteren aus, es sei fachorthopädisch unrichtig, "dass eine 23-jährige junge Frau keine Meniskusläsionen ohne Trauma erleide[.]" (VB 60 S. 6).