Solche hätten bei der Beschwerdeführerin vollständig gefehlt (VB 60 S. 5). Bereits im Rahmen der Erstbefunde habe der behandelnde Arzt Dr. med. D._____ keine Hinweise für eine intraartikuläre Pathologie finden können (vgl. VB 8 S. 3). Die im MRI vom 4. September 2023 erhobenen Befunde hätten sodann eine isolierte Läsion des medialen Meniskus -8-