_ vom 28. Oktober 2024 gelangte dieser mit Hinweis auf den Ort der stattgefundenen Krafteinwirkung auf das Knie sowie die Kontusions-/Prellmarke (keine eigentliche Hautverletzung, sondern Schwellung/Hämatom nach Aufprall) zu der Einschätzung, dass die vom behandelnden Arzt Dr. med. E._____, Facharzt für Chirurgie, geltend gemachte Intensität der als überwiegend wahrscheinlich bezeichnete Schädigungskomponente für einen gesunden Meniskus deutlich relativiert werden müsse (VB 112 S. 6). In Bezug auf die Form des Meniskusschadens legte er sodann dar, die Knorpeloberfläche am Femurkondylus weise offenbar iatrogene Schäden auf;