3.2. In der im Rahmen des Einspracheverfahrens eingeholten Stellungnahme von Dr. med. C._____ vom 28. Oktober 2024 gelangte dieser mit Hinweis auf den Ort der stattgefundenen Krafteinwirkung auf das Knie sowie die Kontusions-/Prellmarke (keine eigentliche Hautverletzung, sondern Schwellung/Hämatom nach Aufprall) zu der Einschätzung, dass die vom behandelnden Arzt Dr. med. E._____, Facharzt für Chirurgie, geltend gemachte Intensität der als überwiegend wahrscheinlich bezeichnete Schädigungskomponente für einen gesunden Meniskus deutlich relativiert werden müsse (VB 112 S. 6).