In der Beurteilung vom 4. Februar 2024 führte Dr. med. B._____ sodann im Wesentlichen aus, der Ereignishergang, nämlich der direkte Anprall gegen / auf das rechte Kniegelenk sei definitiv nicht geeignet, eine Schädigung des Innenmeniskus zu verursachen. Der weitere Verlauf mit Erstbehandlung zwölf Tage nach dem Ereignis spreche gegen eine entsprechend schwere Verletzung des rechten Kniegelenks, welche eine Meniskusschädigung hätte verursachen können. Anhand der Erstbefunde vom 25. Mai 2023 könne eine mögliche Meniskusverletzung nicht nachvollzogen werden.