2.3. Mit Eingabe vom 12. Dezember 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Sistierung des Verfahrens, bis die Beschwerdeführerin, wie von dieser in ihrer Beschwerde in Aussicht gestellt, eine Stellungnahme ihres behandelnden Arztes eingereicht habe. Am 9. Januar 2025 sistierte der Instruktionsrichter das Verfahren. Am 3. Februar 2025 teilte die Beschwerdeführerin sodann mit, sie verzichte auf die angekündigte Nachreichung medizinischer Unterlagen. Am 13. Februar 2025 hob der Instruktionsrichter die Sistierung des Verfahrens auf. 2.4. Am 17. März 2025 verzichtete die Beschwerdegegnerin auf die Einreichung einer Beschwerdeantwort und beantragte die Abweisung der Beschwerde.