"1. Der Einspracheentscheid der Mobiliar vom 30.10.2024 sei aufzuheben. 2. Die Mobiliar sei zu verpflichten, die geltend gemachten Versicherungsleistungen für die rechtseitigen Kniebeschwerden zufolge des Unfalls vom 13.05.2023 zu übernehmen und die gesetzlichen Leistungen zu erbringen. 3. Eventuell sei ein Gerichtsgutachten anzuordnen. 4. Eventuell sei die Angelegenheit an die Mobiliar zurückzuweisen zwecks Durchführung einer versicherungsexternen Begutachtung. 5. Mobiliar habe die Kosten dieses Verfahrens zu tragen." -3-