2. 2.1. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 29. November 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "Ich beantrage, dass: 1. Der Einspracheentscheid der Mobiliar vom 30.10.2024 aufgehoben wird. 2. Die Mobiliar verpflichtet wird, die geltend gemachten Versicherungsleistungen für die rechtsseitigen Kniebeschwerden infolge des Unfalls vom 13.05.2023 zu übernehmen. 3. Eventuell notwendige Verfahrenskosten von der Mobiliar getragen werden." 2.2. Am 2. Dezember 2024 reichte die Beschwerdeführerin eine weitere Stellungnahme ein und stellte dabei folgende Anträge: