Die Funktionseinschränkung habe aufgrund der Aktenlage und der elektrophysiologischen Werte nicht ausreichend beurteilt werden können. Die funktionelle Beeinträchtigung sei für sie als junge und zuvor sehr aktive Person nicht derart leicht, dass sich eine Abweichung von 50 % vom für den Regelfall vorgesehenen Prozentsatz von 10 % rechtfertigen liesse (vgl. Beschwerde S. 4 ff.).