Bereits während der Belastung komme es nach kurzer Zeit zu einem Hinken und zu heftigen Schmerzen. Auch wenn sie keinen "Steppergang", welchen der Vertrauensarzt als Beispiel für eine 10%ige Integritätsentschädigung genannt habe, aufweise, dürfe diese Gangstörung – unabhängig davon, dass sich diese nur in der Freizeit und nicht im Beruf manifestiere – nicht unberücksichtigt bleiben. Die Funktionseinschränkung habe aufgrund der Aktenlage und der elektrophysiologischen Werte nicht ausreichend beurteilt werden können.