Nach weiteren Abklärungen sprach die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 13. Dezember 2023 eine Integritätsentschädigung von Fr. 7'410.00 bei einer Integritätseinbusse von 5 % zu und verneinte einen Rentenanspruch. Die von der Beschwerdeführerin gegen die Höhe der zugesprochenen Integritätsentschädigung erhobene Einsprache wies die Beschwerdegegnerin nach Rücksprache mit ihrem Vertrauensarzt mit Einspracheentscheid vom 5. November 2024 ab. 2. 2.1. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 4. Dezember 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: