Eine entsprechende Selbstständigkeit bei Transfers hatte eine Mitarbeiterin des Pflegeheims bereits am 18. April 2023 telefonisch bestätigt (VB 138: "Vom Rollstuhl kann sie den Transfer ins Bett und auch auf die Toilette selbst und ohne Hilfsmittel vornehmen."). Dr. med. D._____ kam denn nach erneuter Rücksprache mit dem Pflegeheim auch auf seine Angabe vom 13. August 2024 dahingehend, dass für die Transfers stets eine Hilfsperson notwendig sei (vgl. E. 4.1. hiervor), zurück und hielt fest, dass die Beschwerdeführerin, wenn sie die Oberschenkelorthese und orthopädische Massschuhe trage, -6-