Daraufhin nahm die zuständige Fachspezialistin der IV-Stelle telefonisch Rücksprache mit einer Betreuerin des Pflegeheims, in welchem die Beschwerdeführerin lebt. Anlässlich dieses Telefonats vom 23. Oktober 2024 gab die zuständige Betreuerin des Pflegeheims an, die Beschwerdeführerin sei "sehr immobil". Sie sei ohne Hilfsperson nicht mehr gehfähig. Stehfähig sei sie nur mit Hilfe einer Person oder eines Rollators. "Ebenso beim Transfer." Bei der Toilette habe es eine Haltestange; die Beschwerdeführerin könne nur dank dieser auf die Toilette. Es sei jedoch immer zur Sicherheit noch eine Pflegeperson dabei (VB 160).