Gehfähigkeit mehr bestehe, die Stehfähigkeit ohne Hilfsperson gegeben sei und sie für Transfers eine Hilfsperson brauche (VB 154 S. 7). Gestützt darauf entschied die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 23. August 2024, dass die Kostengutsprache für orthopädische Massschuhe nicht verlängert und das entsprechende Gesuch abgelehnt werde (VB 155).