Gestützt darauf verfügte die Beschwerdegegnerin am 23. August 2024, dass die Kostengutsprache für orthopädische Massschuhe nicht verlängert und das entsprechende Gesuch abgelehnt werde. Nach dagegen erhobener Einsprache und nachdem die zuständige Fachspezialistin der IV-Stelle Rücksprache mit einer Betreuerin des Pflegeheims genommen hatte, in welchem die Beschwerdeführerin lebt, hielt die Beschwerdegegnerin mit Einspracheentscheid vom 12. November 2024 an der Abweisung des Leistungsbegehrens fest.