Sie bezog eine ganze Rente der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV), bis diese mit Erreichen des entsprechenden Referenzalters im August 2023 durch eine ordentliche Altersrente abgelöst wurde, und bezieht seit 1989 eine Hilflosenentschädigung der IV bzw. – seit dem 1. September 2023 – der AHV. Auch erhielt sie wiederholt Kostengutsprache für Hilfsmittel der IV, wie Hörgeräte, orthopädische Massschuhe, einen Rollator, einen Rollstuhl oder Knie- bzw. Beinorthesen.