2020 (VB 196–199) auf die (dieser beigelegte) Broschüre "Information für Arbeitgeber und Arbeitgeberin – Kurzarbeitsentschädigung" des SECO aufmerksam gemacht. Auch darin wird ausdrücklich auf die Voraussetzung einer betrieblichen Arbeitszeitkontrolle sowie auf die Folgen der fehlenden Bestimmbarkeit bzw. der nicht ausreichenden Kontrollierbarkeit der Arbeitszeit hingewiesen (https://www.arbeit.swiss/dam/secoalv/de/dokumente/publikationen/broschueren/arbeitgeber/2024- SECO_716%20400_D_web.pdf.download.pdf/2024- SECO_716%20400_D_web.pdf, zuletzt besucht am: 26. Mai 2025). -8-