3.3. Die Beschwerdeführerin macht dagegen geltend, eine Einhaltung der Kurzarbeitsbedingungen (Minusstunden) während der Covid-19-Pandemie sei für Inhaber eines Reisebüros oder Vorsitzende eines Tourismusverbandes nicht möglich gewesen. Die Beschwerdeführerin sei in ihren Arbeitszeitkontrollen stets transparent gewesen und habe vermerkt, dass B._____ rund um die Uhr für die Kunden erreichbar sei und eine minutiöse Abrechnung schlicht nicht möglich sei. Auf den Excel-Abrechnungen sei jeweils "24/7" vermerkt gewesen. Dies habe in der Natur der Dienstleistungsbranche und -6-