Aus den von B._____ versandten E-Mails gehe hervor, dass dieser an Tagen und zu Zeiten, an denen von der Beschwerdeführerin Kurzarbeitsentschädigung geltend gemacht worden sei, in erheblichem Ausmass E-Mails versandt und somit gearbeitet habe. So seien ausserhalb der angegebenen Arbeitszeit bzw. an Tagen, betreffend die ein vollständiger Arbeitsausfall geltend gemacht worden sei, im März 592 E- Mails, im April 329 E-Mails und im Mai 268 E-Mails versandt worden (VB 89). Es sei demnach erstellt, dass aufgrund der zahlreichen bei B.___