3.2. Aus dem Einspracheentscheid des SECO vom 3. Juli 2024 (VB 85–87) und der diesem zugrunde liegenden Revisionsverfügung vom 3. Juni 2024 (VB 88–122) geht hervor, dass die Beschwerdeführerin für ihren Mitarbeiter B._____ für die Monate März bis Mai 2020 Kurzarbeitsentschädigung bezog. Die betriebliche Arbeitszeitkontrolle enthalte für den Monat März den Vermerk: "Geschäftsführer Pauschale wird geltend gemacht. Geschäftsführer ist für unsere Kunden 24/7h erreichbar somit ist keine effektive Stundenabrechnung möglich." Aus den von B.__