4. 4.1. 4.1.1. Die Beschwerdeführerin bringt zunächst vor, auf die RAD-Beurteilung könne nicht abgestellt werden. Es bestünden Zweifel an der Einschätzung, da Prof. Dr. med. B._____ nicht auf die seit 2017 bestehende Knieproblematik eingegangen und auch kein Orthopäde beigezogen worden sei (Beschwerde S. 6 f.). -5-