2.2. Mit Vernehmlassung vom 12. Dezember 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. 2.3. Mit Verfügung vom 12. Dezember 2024 bewilligte die Instruktionsrichterin der Beschwerdeführerin die unentgeltliche Rechtspflege und ernannte -3- Dr. iur. Elias Hörhager, Rechtsanwalt, Schöftland AG, zu ihrem unentgeltlichen Vertreter. 2.4. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 20. Dezember 2024 wurde die berufliche Vorsorgeeinrichtung der Beschwerdeführerin im Verfahren beigeladen. Diese liess sich in der Folge nicht vernehmen. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: