1.2. Die Beschwerdeführerin meldete sich am 22. März 2023 aufgrund der Folgen eines im März 2022 erlittenen Schlaganfalls erneut zum Bezug von Leistungen der IV bei der Beschwerdegegnerin an. Die Beschwerdegegnerin klärte daraufhin die gesundheitliche, persönliche sowie erwerbliche Situation der Beschwerdeführerin ab und nahm Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD). Nach der Durchführung einer neurologischen Untersuchung durch den RAD und des Vorbescheidverfahrens wies die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 30. Oktober 2024 ab.