5. 5.1. Der Beschwerdeführer macht im Wesentlichen geltend, seine gesundheitliche Situation habe sich seit Sommer 2023 wieder verschlechtert. Seit dem 27. November 2023 sei er wieder zu 100 % krankgeschrieben. Er habe zwischen dem 20. Juli und dem 26. November 2023 versucht, wieder – mit variierenden Pensen gemäss Arztzeugnissen – im Job einzusteigen. Er habe aber nicht in seine eigentliche Position zurückkehren können, da er Mühe gehabt habe, die Verantwortung zu übernehmen, wieder Panikattacken gehabt habe und seine Erkrankung sich zudem verschlimmert habe. Zudem empfinde er den Umgang mit Elektrizität zunehmend als schwierig.