2.2. Mit Eingabe vom 1. Februar 2024 reichte der Beschwerdeführer einen Arztbericht ein. 2.3. Mit Vernehmlassung vom 27. März 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. -3- Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Strittig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 5. Januar 2024 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 136) zu Recht einen Anspruch des Beschwerdeführers auf berufliche Massnahmen verneint hat.