1. 1.1. Der 1976 geborene Beschwerdeführer meldete sich am 17. Mai 2012 aufgrund eines psychischen Leidens bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin gewährte dem Beschwerdeführer daraufhin Frühinterventionsmassnahmen in Form von Beratung und Unterstützung bei der beruflichen Integration, welche am 12. Juni 2013 aufgrund einer Anstellung des Beschwerdeführers im ersten Arbeitsmarkt erfolgreich abgeschlossen wurden. Der Beschwerdeführer wurde für rentenausschliessend eingegliedert befunden.