Dass gemäss Ansicht von RAD-Arzt Dr. med. B._____ in seiner Stellungnahme vom 22. Mai 2024 nun ohne entsprechende berufliche Massnahmen von einer 70%igen Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit (im ersten Arbeitsmarkt) auszugehen sei (VB 171 S. 3), ist daher nicht nachvollziehbar.