Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass RAD-Arzt Dr. med. B._____ in seiner Stellungnahme vom 31. Oktober 2023 festhielt, Neuropsychologin lic. phil. C._____ habe im Falle einer beruflichen Erstausbildung des Beschwerdeführers auf Attestniveau einen geschützten Rahmen mit agogischer Förderung/Betreuung und ein begleitetes, durch ein auf die Lernbehinderung des Beschwerdeführers abgestimmtes, ergotherapeutisches Lerncoaching empfohlen. Dies würde bedeuten, dass der Beschwerdeführer gegenwärtig in der freien Wirtschaft zu 100 % arbeitsunfähig sei und eventuell zu einem späteren Zeitpunkt eine verwertbare (Teil- )Arbeitsfähigkeit im ersten Arbeitsmarkt erlangen könne (VB 161. S. 4).