Diese im Gutachten der SMAB fehlende interdisziplinäre Beurteilung vermag auch die Stellungnahme von RAD-Arzt B._____ vom 22. Mai 2024 (VB 171) nicht zu ersetzen. Denn diesbezüglich ist auf Folgendes hinzuweisen: Die Beurteilung des Gesundheitszustands ist Aufgabe des Mediziners (vgl. statt vieler BGE 140 V 193 E. 3.2 S. 195 f.). Bei der Neuropsychologie handelt es sich indes um ein Teilgebiet der Psychologie und nicht um eine Disziplin der Medizin (vgl. hierzu Pschyrembel Klinisches Wörterbuch, 267. Aufl. 2017, S. 1260 zum Begriff "Neuropsychologie"). Neuropsychologische Abklärungen sind daher als Hilfsmittel für die fachmedizinische Beurteilung und nicht als eigenständige medizinisch-