Inwieweit und in welchem Ausmass mittels extern durchgeführter spezifischer Testverfahren eruierte kognitive Defizite das individuelle Leistungsvermögen gesondert beeinflussen würden, könne mit ausreichender Expertise abschliessend nur aus fachspezifisch neuropsychologischer Sicht beurteilt respektive verifiziert werden (VB 167 S. 2 f.). Eine interdisziplinäre Beurteilung unter Einbezug der Ergebnisse des neuropsychologischen Gutachtens vom 19. April 2023 wurde somit nicht vorgenommen und die SMAB-Gutachter kamen dem Gutachtensauftrag vom 16. März 2023 nicht vollumfänglich nach. -7-