Im Rahmen der ergänzenden Stellungnahme vom 25. Januar 2024 hielten die SMAB- Gutachter lediglich fest, eine neuropsychologische Zusatzuntersuchung sei nicht im Verantwortungsbereich der SMAB in Auftrag gegeben worden "(eine solche war bereits im Vorfeld der hiesigen Begutachtung an externer Stelle durchgeführt worden […])". Inwieweit und in welchem Ausmass mittels extern durchgeführter spezifischer Testverfahren eruierte kognitive Defizite das individuelle Leistungsvermögen gesondert beeinflussen würden, könne mit ausreichender Expertise abschliessend nur aus fachspezifisch neuropsychologischer Sicht beurteilt respektive verifiziert werden (VB 167 S. 2 f.).