2.1. Im neuropsychologischen Gutachten vom 19. April 2023 stellte Neuropsychologin lic. phil. C._____ folgende Diagnose mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit: "Leichte bis mittelschwere neuropsychologische Funktionsstörungen bei den verbalen und visuell-räumlichen Lern- und Frischgedächtnisfunktionen, bei exekutiven Teilfunktionen (Ideenproduktion, kognitive Umstellfähigkeit, Strukturierungsfähigkeit), im Aufmerksamkeitsbereich (Aufmerksamkeitsaktivierung, Aufmerksamkeitsteilung) und bei der Visuokonstruktion; bei unterdurchschnittlicher intellektueller Leistungsfähigkeit, als kognitive Lernbehinderung einzuordnen." (VB 148 S. 13). Neuropsychologin lic.