"1. In Gutheissung der Beschwerde sei die Verfügung der IV-Stelle Aargau vom 29. Oktober 2024 aufzuheben und es seien die gesetzlichen Leistungen für Frühinvalidität, mindestens aber ab dem 1. Januar 2024 eine Viertelrente (IV-Grad 40%) zuzusprechen. 2. Eventualiter sei die Verfügung der IV-Stelle Aargau vom 29. Oktober 2024 aufzuheben und zur Abklärung des rechtserheblichen Sachverhalts an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen.