1.2. Am 28. Februar 2020 meldete sich der Beschwerdeführer erneut zum Leistungsbezug (berufliche Integration/Rente) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte Abklärungen in erwerblicher und medizinischer Hinsicht und gewährte Kostengutsprache für ein vom 14. Februar bis 13. Mai 2022 dauerndes Aufbautraining, welches in der Folge indes per 27. März 2022 abgebrochen wurde. Auf Empfehlung ihres Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) veranlasste die Beschwerdegegnerin eine neuropsychologische Untersuchung und liess den Beschwerdeführer bidisziplinär (psychiatrisch/neurologisch) begutachten (Gutachten der Swiss Medical Assess- ment- and Business-Center AG, Bern [SMAB], vom 7. Juli 2023).