den Beschwerdeführer das unter dem angegebenen Link abrufbare entsprechende Formular vollständig ausfüllen zu lassen und es zusammen mit den Belegen gemäss dessen Ziffer 16 innert 20 Tagen einzureichen, wobei es im Falle des Bezugs von Sozialhilfe genüge, innert dieser Frist eine entsprechende aktuelle amtliche Bestätigung vorzulegen . Da der Beschwerdeführer die (auf entsprechendes Gesuch hin bis 24. Oktober 2025 erstreckte) Frist in der Folge ungenutzt verstreichen liess, ist das Gesuch um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege androhungsgemäss abzuweisen. 8. 8.1. Nach dem Dargelegten ist die Beschwerde abzuweisen.