7. Was schliesslich die vom Beschwerdeführer beantragte unentgeltliche Prozessführung und Rechtsverbeiständung in der Person von lic. iur. Thomas Wyss, Rechtsanwalt, anbelangt (vgl. Beschwerde, S. 2 und S. 10), forderte die Instruktionsrichterin diesen mit Schreiben vom 1. September 2025 – unter Androhung der Abweisung des Gesuchs im Unterlassungsfall – auf, - 16 -