gestützt auf Angaben der früheren Arbeitgeberin des Beschwerdeführers vom 25. September 2023 für das Jahr 2023 (vgl. VB 506, S. 1) ein Valideneinkommen von Fr. 67'600.00 an. Das Invalideneinkommen bemass sie gestützt auf die Tabellenlöhne der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung (LSE) des Jahres 2022 des Bundesamtes für Statistik (BFS), Tabelle TA1, Kompetenzniveau 1, Total, Männer, und unter Berücksichtigung einer betriebsüblichen wöchentlichen Arbeitszeit von 41.7 Stunden sowie der Nominallohnentwicklung von 2022 bis 2023 und unter Gewährung eines leidensbedingten Abzugs vom Invalideneinkommen von 10 % mit Fr. 60'744.00. Ausgehend von diesen beiden