Ansonsten bestünden keine anderen Druckdolenzen, keine Hinweise für ein CRPS und auch keine Hinweise für eine Läsion der langen Bizepssehne. Die Prüfung der Rotatorenmanschette sei bei fehlender Compliance des Beschwerdeführers nicht möglich gewesen. Die Beweglichkeit der linken Schulter zeige sich leicht bis mässig eingeschränkt. Im Bereich des linken Ellenbogen- und Handgelenkes sowie auch der linken Hand bestünden keine funktionellen Einschränkungen. Am linken Unterarm und an der linken Hand bestehe eine leichte Kraftminderung, ohne das muskuläre Defizite vorliegen würden. Neurologische Defizite oder Durchblutungsstörungen würden nicht bestehen.