Der Beschwerdeführer habe während der EFL ein dysfunktionales Schmerzverhalten bei schlechter Leistungsbereitschaft gezeigt und sich mehrfach selbst limitiert. Es seien eine fehlende Muskelrekrutierung und das Fehlen kompensatorischer Hilfsbewegungen zu beobachten gewesen. Gewisse zumutbare Tests seien verweigert oder vorzeitig abgebrochen worden. Während der klinischen Untersuchung sei eine rechtsseitige aktive Schulterflexion von 45° demonstriert worden, beim Auskleiden hingegen sei eine solche von 120° und bei Kriech-Test eine solche von 90° zu beobachten gewesen. Insgesamt sei vom Vorliegen einer erheblichen -9-