Insgesamt sei keine Beschwerdebesserung erreicht worden. Aktuell sei wegen der kürzlich durchgeführten Operation von einer vollen Arbeitsunfähigkeit für sämtliche Tätigkeiten bis 30. November 2022 auszugehen und perspektivisch mit einer vollen Arbeitsfähigkeit für leichte bis mittelschwere Tätigkeiten ohne längerdauernde Überkopfarbeiten, ohne körperfernen Krafteinsatz und ohne Besteigen von Leitern oder Gerüsten zu rechnen (VB 422, S. 2 ff.; vgl. ferner die KG-Einträge von Dr. med. C._____ vom 9. und 30. November sowie vom 12. Dezember 2022 in VB 429, S. 4 f. ). Am 27. und 28. Juni 2023 fand schliesslich eine Evaluation der funktionellen Leistungsfähigkeit (EFL) statt.