Zudem sprach die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer mit Verfügung vom 6. Dezember 2023 mit Wirkung ab dem 1. Oktober 2023 eine auf einem Invaliditätsgrad von 10 % beruhende Invalidenrente zu. Daran hielt sie mit Einspracheentscheid vom 28. Oktober 2024 fest. 2. 2.1. Gegen diesen Einspracheentscheid erhob der Beschwerdeführer am 29. November 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: -3- "1. Es sei der Einspracheentscheid vom 28.10.2024 insofern aufzuheben, als gesetzliche Leistungen verweigert werden.